Allgemeine Geschäftsbedingungen

josk design · Josephine Kreuz · Stand: Juni 2026

Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Designerin Josephine Kreuz, tätig unter der Bezeichnung josk design, und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht unverzüglich nach Zugang widersprochen wird.
1.

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Leistungen der Designerin, insbesondere im Bereich Grafikdesign, Webdesign und digitale Kommunikation. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin gelten nur, wenn die Designerin ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2.

Angebote & Vertragsschluss

2.1 Angebote

Angebote der Designerin – auch solche, die über digitale Angebotstools erstellt wurden – sind freibleibend und unverbindlich. Sie gelten für 30 Tage ab Erstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist behält sich die Designerin vor, Preise und Leistungsumfang anzupassen.

2.2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin das Angebot schriftlich (per E-Mail genügt) bestätigt und die Designerin die Auftragsbestätigung schriftlich zurücksendet. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein.

2.3 Leistungsumfang

Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das schriftlich bestätigte Angebot. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss werden als gesonderter Auftrag behandelt und zusätzlich vergütet. Das digitale Angebots-Tool dient der Orientierung und Konfiguration; der finale Vertragsinhalt ergibt sich aus dem schriftlich bestätigten Angebot.

2.4 Gültigkeitsvorbehalt

Die Designerin ist berechtigt, ein Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Auftrag nicht mit ihrem Leistungsprofil oder ihren Kapazitäten vereinbar ist.

3.

Vergütung & Zahlungsbedingungen

3.1 Preise

Alle genannten Vergütungen sind Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 % in Deutschland), zahlbar ohne Abzug. Im Honorar nicht enthalten sind Kosten für Fotografie, Bildrechte, Bildbearbeitung, Schriftlizenzen, Druckvorstufe, Produktion, Reisekosten sowie Kosten für Versand und Botenfahrten. Diese werden gesondert abgerechnet.

3.2 Abschlagszahlungen

Die Vergütung ist in Abschlagszahlungen zu leisten: 50 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 30 % nach der ersten Präsentation, 20 % nach Fertigstellung. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3.3 Zusätzliche Leistungen

Mehraufwand, der durch Änderungen, Ergänzungen oder Korrekturen über die im Angebot enthaltenen zwei Korrekturläufe (Überarbeitungsrunden) hinaus entsteht, wird nach Zeitaufwand mit 100 € pro Stunde (netto) berechnet. Dies gilt insbesondere für Konzeption, Beratung, Programmierung, Autorenkorrekturen, Bildbearbeitung und Contentpflege.

3.4 Erweiterte Nutzung

Werden Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

4.

Urheberrecht & Nutzungsrechte

4.1 Schutz der Entwürfe

Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und Arbeitsergebnisse der Designerin sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

4.2 Nutzungsrechte

Die Designerin überträgt dem Auftraggeber/der Auftraggeberin die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Übertragung weiterer oder ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist zusätzlich zu vergüten.

4.3 Übergang der Nutzungsrechte

Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber/die Auftraggeberin erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

4.4 Eigenwerbung

Die Designerin ist berechtigt, alle Entwürfe und Arbeitsergebnisse – auch nach Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte – im Rahmen ihrer eigenen Werbung und Portfoliopräsentation zu verwenden. Dies gilt gleichermaßen für erstellte Texte, Konzepte und sonstige schriftliche Arbeitsergebnisse.

4.5 Namensnennung

Die Designerin hat das Recht, auf allen vervielfältigten Arbeiten als Urheberin genannt zu werden. Bei Verletzung dieses Rechts ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Das Recht auf Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.

Webdesign – Besondere Bedingungen

5.1 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, alle zur Auftragserfüllung notwendigen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) vollständig und fristgerecht bereitzustellen. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätet gelieferte Inhalte entstehen, verschieben den vereinbarten Liefertermin entsprechend und können zu Mehrkosten führen.

5.2 Hosting & Drittanbieter

Kosten für Hosting, Domains, Lizenzen für Plugins oder Drittanbieter-Software (z. B. WordPress, eRecht24) sind nicht im Honorar enthalten, sofern nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt. Die Designerin schließt entsprechende Verträge auf Wunsch im Namen und für Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin ab; hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

5.3 Änderungen nach Abnahme

Nach erfolgter Abnahme der Website vorgenommene Änderungen an Inhalten, Struktur oder Design werden nach Aufwand mit 100 € pro Stunde (netto) berechnet, sofern kein Service-Paket gebucht ist, das entsprechende Leistungen einschließt.

5.4 Wartung & Sicherheit

Laufende Wartung, Updates und Pflege der Website sind nur im Rahmen eines ausdrücklich gebuchten Service-Pakets inbegriffen. Ohne ein solches Paket übernimmt die Designerin keine Haftung für Sicherheitslücken, Datenverluste oder Funktionseinschränkungen, die durch veraltete Plugins, fehlende Updates oder externe Eingriffe entstehen.

5.5 DSGVO & rechtliche Inhalte

Die Designerin erstellt Datenschutzerklärung und Impressum nach bestem Wissen und unter Verwendung anerkannter Tools (z. B. eRecht24). Die rechtliche Verantwortung für die Vollständigkeit und Aktualität dieser Inhalte liegt beim Auftraggeber/bei der Auftraggeberin. Eine rechtliche Prüfung durch die Designerin findet nicht statt.

5.6 Qualitätssicherung

Die Designerin prüft ihre Arbeitsergebnisse auf gängigen Endgeräten (Desktop, Tablet, Smartphone) sowie in den Browsern Chrome, Safari und Firefox. Eine Garantie für die korrekte Darstellung in allen möglichen Browser- und Gerätekonfigurationen kann nicht übernommen werden.

6.

Fremdleistungen & Fremdkosten

Die Designerin ist berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen zu bestellen. Alle Fremdleistungen, die nicht durch josk design erbracht werden können, werden als Fremdkosten nach gesondertem Kostenvoranschlag und Beleg abgerechnet. Hierzu gehören insbesondere technische Fremdleistungen, Druckproduktion, Fotoarbeiten, Übersetzungen und Schriftlizenzen.

Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen der Designerin abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet, die Designerin im Innenverhältnis von allen daraus entstehenden Verbindlichkeiten freizustellen.

7.

Eigentum & Datenherausgabe

7.1 Originale

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, keine Eigentumsrechte übertragen. Physische Originale sind der Designerin spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Wiederherstellungskosten zu ersetzen.

7.2 Daten & Dateien

Die Designerin ist nicht verpflichtet, Arbeitsdateien (z. B. Quelldateien, editierbare Formate) herauszugeben. Die Herausgabe von Arbeitsdateien ist gesondert schriftlich zu vereinbaren und zusätzlich zu vergüten. Übermittelte Dateien dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Designerin verändert werden. Gefahr und Kosten des Datentransports trägt der Auftraggeber/die Auftraggeberin.

8.

Haftung

Die Designerin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Die Designerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit ihrer Entwürfe.

Rügen und Beanstandungen jeglicher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Eine Überprüfung der Richtigkeit der Inhalte im juristischen Sinne kann durch die Designerin nicht erfolgen; insofern besteht ein Haftungsausschluss. Zur Veröffentlichung gelangendes Material muss durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin schriftlich freigegeben werden.

9.

Gestaltungsfreiheit & Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht für die Designerin Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber/die Auftraggeberin Änderungen während oder nach der Produktion, hat er/sie die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber/die Auftraggeberin zu vertreten hat, kann die Designerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

Der Auftraggeber/die Auftraggeberin versichert, zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt zu sein und dass diese frei von Rechten Dritter sind. Bei Verstoß stellt er/sie die Designerin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10.

Projektorganisation

Der Auftraggeber/die Auftraggeberin benennt für das Projekt eine verantwortliche Ansprechperson, die zustimmungsbedürftige Entscheidungen zeitnah treffen kann. Für alle Abstimmungsvorgänge wird ein fester Zeitrahmen vereinbart. Entstehen im Projektverlauf Änderungsanforderungen, werden für größere Änderungen eigene Zeit- und Kostenpläne erstellt. Als Mehraufwand erkannte Arbeiten werden gesondert angeboten.

11.

Bildrechte

Erforderliche Bildrechte werden gesondert gemäß der Nutzungsentgelte entsprechender Drittanbieter in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist selbst verantwortlich dafür, dass bereitgestellte Bilder und Materialien lizenzrechtlich einwandfrei verwendet werden dürfen.

12.

Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall, dass der Auftraggeber/die Auftraggeberin keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen/ihren Sitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Designerin als Gerichtsstand vereinbart.